AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Inhalte des Beratungsauftrags

Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten (im Folgenden Auftrag genannt) werden zwischen der Beraterin und der Klientin oder dem Klienten gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt.
Beratung erfordert die aktive Mitarbeit der Klientin oder des Klienten, diese Person leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Die Beraterin steht als fachkundige Prozessbegleiterin zur Seite. Die Wahl der Methode, wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung der Beraterin.
Die Klientin oder der Klient handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Die Klientin oder der Klient ist für ihre / seine physische und psychische Gesundheit, sowie ihr / sein Wohlbefinden während den Beratungseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die die Klientin oder der Klient aufgrund der Beratung durchführt, liegen in ihrem / seinem Verantwortungsbereich.
Die Beraterin arbeitet mit der Sorgfalt einer ordentlichen Lebens- und Sozialberaterin. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

2 Vorerkrankungen

Die Klientin oder der Klient versichert, dass sie / er weder Medikamente einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Beratungsprozess und / oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen und versichert darüber hinaus, sich in Bezug auf den Beratungsprozess und / oder für den Zeitraum der Beratungsintervalle in keiner ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu befinden.
Die Klientin oder der Klient hat die jeweiligen behandelnden Fachpersonen im Vorfeld des Abschlusses dieser Vereinbarung über die Aufnahme der Beratungsarbeit informiert. Seitens der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, Therapeutin oder Psychologin wurden keine Bedenken erhoben.
Die Klientin oder der Klient nimmt zur Kenntnis, dass bei Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme (die einem Beratungsprozess und / oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen) ein sinnvoller Beratungsprozess nicht gewährleistet werden kann und wird die Beraterin bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren.

3 Ort der Beratung

Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen der Beraterin und der Klientin oder dem Klienten vereinbart wird, finden die Beratungseinheiten in den Räumlichkeiten der Beraterin statt. Wird im Einzelfall ein abweichender Ort vereinbart, so kann die Beraterin zusätzlich die angefallenen Kosten für An- und Abreise verrechnen.

4 Honorar

Für ihre Leistungen wird die Beraterin ein sofort fälliges Honorar von EUR 90 (in Worten: neunzig) per Überweisung pro Einheit verrechnen (Ausnahme: kostenloses Erstgespräch). Dies gilt auch für Online-Beratungen, walk-and-talks (Beratungen im Freien während dem Gehen) oder Beratungen via Telefon. Eine Beratungseinheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Beratungsziel für diese Einheit vor Ablauf der ersten Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Alle weiteren angebrochenen Einheiten, werden nach Zeitablauf verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungseinheit ist im Honorar für diese Beratungseinheit enthalten.
Sofern nicht Überweisung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Beratungseinheit zu begleichen.
Bezahlt die Klientin oder der Klient trotz Fälligkeit nicht, so ist die Beraterin ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann die Beraterin auch den Ersatz anderer, von der Klientin oder dem Klienten verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird die Beraterin der Klientin oder dem Klienten für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 in Rechnung stellen.

5 Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar

Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungseinheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann die Klientin oder der Klient eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies der Beraterin so früh wie möglich mitzuteilen (Absage).
Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag (24h) vor dem Termin, so ist das für diese Beratungseinheit vereinbarte Honorar von der Klientin oder dem Klienten zu bezahlen.
Sofern die Beraterin eine Beratungseinheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit der Klientin oder dem Klienten einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

6 Beendigung

Die Parteien können diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 5 und Punkt 9 dieser Vereinbarung.

7 Allgemeine Bestimmungen

Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart.

8 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

Die Beraterin ist zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit die Klientin oder der Klient die Beraterin ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder die Beraterin aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Stand 2026